Zweirad

Was sind die Voraussetzungen für die B196-Bescheinigung?

Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen und die gesetzlich vorgeschriebene Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1 absolviert haben. So legt es § 6b der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) fest.

Führerscheinerweiterung B196 – Was darf ich damit fahren?

B196: Wie viel PS und Hubraum die Krafträder haben dürfen, legt die FeV fest.

  • deren Hubraum höchstens 125 cm³ beträgt,
  • die maximal 11 kW (15 PS) an Motorleistung erbringen und
  • bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht nicht mehr als 0,1 kW/kg beträgt.

Die Voraussetzungen für die B196-Erweiterung

Damit Sie Ihren Führerschein um die Schlüsselzahl B196 erweitern lassen können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Auch diese lassen sich § 6b FeV entnehmen:

  1. Sie müssen seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B sein.
  2. Sie müssen das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben.
  3. Sie müssen eine entsprechende Fahrerschulung in einer Fahrschule absolvieren, eine theoretische oder praktische Fahrprüfung ist jedoch nicht erforderlich.
  4. Zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und der Eintragung der Schlüsselzahl B196 darf höchstens ein Jahr vergehen.

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Mindestalter: 16 Jahre

Eingeschlossene Klasse: AM

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 KW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 KW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 KW Motorleistung abgeleitet sind

Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).

Mindestalter: 18 Jahre

Eingeschlossene Klassen: A1 und AM

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und

Mindestalter: 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Mindestalter: 21 Jahre

Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.

Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen(Fahrräder mit Hilfsmotor).

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.

Mindestalter: 16 Jahre

Eingeschlossene Klassen: keine

Auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen haben wir ein Intensiv-Ausbildungsprogramm entwickelt, das sich bewährt hat und bei unseren Fahrschülern jede Woche erfolgreich funktioniert.
Durch die kompakte Ausbildung in Theorie und Praxis ist der Lerneffekt sehr hoch und bringt dadurch eine hochprozentige Sicherheit bei der Ausbildung und Prüfung.

Durch unser pädagogisch geschultes Personal und der jahrelangen Erfahrung in der Ausbildung im Straßenverkehr, sind sehr hohe Bestehensquoten bei der Prüfung erreichbar.

Für unsere Ferienfahrschüler bieten wir bei Bedarf (gegen Entgelt) Übernachtungsmöglichkeiten in verschiedenen Pensionen.

Da vor dem Ausbildungsbeginn ca. 5-6 Wochen für Verwaltungsvorgänge benötigt werden, bitten wir um eine rechtzeitige Anmeldung.

Mögliche Dauer Klasse A: 7 – 14 Tage (bei Vorbesitz einer Führerscheinklasse)
Beginn: Samstags 8.30 Uhr (bitte anmelden)

In unserer Intensiv-Ausbildung erwarten dich:

  • jeden Morgen zwei Unterrichtseinheiten Theorie
  • jeden Tag mindestens 3 Fahrstunden
  • Ausbildung auf modernster Technik
  • eine Ausbildung in kleinen Gruppen
  • Seminargetränke und viel Spaß ;)

Unterrichtstermine Zweirad

TagUhrzeitWasWo
Dienstags18.00 Uhr bis 21.00 UhrTheorieunterrichtÖnsbach, Schwarzwaldstraße 54
Mittwochs18.00 Uhr bis 21.00 UhrTheorieunterrichtAchern, Güterhallenstraße 8
Donnerstags18.00 Uhr bis 21.00 UhrTheorieunterrichtRheinau, Hauptstraße 48
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