LKW

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A 2, A, D1 und D mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Mindestalter: 21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

Mindestalter: 21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse C notwendig.

Eingeschlossene Klassen: BE, C1E und T sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 , A, D1 und D mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Mindestalter: 18 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.

Eingeschlossene Klassen: keine

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der

  • Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt
  • der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Masse von mehr als 3 500 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt

Mindestalter: 18 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse C1 notwendig

Eingeschlossene Klassen: BE sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist.

Auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen haben wir ein Intensiv-Ausbildungsprogramm entwickelt, das sich bewährt hat und bei unseren Fahrschülern jede Woche erfolgreich funktioniert.
Durch die kompakte Ausbildung in Theorie und Praxis ist der Lerneffekt sehr hoch und bringt dadurch eine hochprozentige Sicherheit bei der Ausbildung und Prüfung.

Durch unser pädagogisch geschultes Personal und der jahrelangen Erfahrung in der Ausbildung im Straßenverkehr, sind sehr hohe Bestehensquoten bei der Prüfung erreichbar.

Für unsere Ferienfahrschüler bieten wir bei Bedarf (gegen Entgelt) Übernachtungsmöglichkeiten in verschiedenen Pensionen.

Da vor dem Ausbildungsbeginn ca. 5-6 Wochen für Verwaltungsvorgänge benötigt werden, bitten wir um eine rechtzeitige Anmeldung.

Mögliche Dauer Klasse CE: 14 – 20 Tage (ohne Grundqualifikation)
Beginn: Samstags 8.30 Uhr (bitte anmelden)

In unserer Intensiv-Ausbildung erwarten dich:

  • jeden Morgen zwei Unterrichtseinheiten Theorie
  • jeden Tag mindestens 3 Fahrstunden
  • Ausbildung auf modernster Technik
  • eine Ausbildung in kleinen Gruppen
  • Seminargetränke und viel Spaß ;)

Unterrichtstermine LKW

TagUhrzeitWasWo
Dienstags18.00 Uhr bis 21.00 UhrTheorieunterrichtÖnsbach, Schwarzwaldstraße 54
Mittwochs18.00 Uhr bis 21.00 UhrTheorieunterrichtAchern, Güterhallenstraße 8
Donnerstags18.00 Uhr bis 21.00 UhrTheorieunterrichtRheinau, Hauptstraße 48
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